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Das
kleine Stapelhäuschen - ein Kleinod im Herzen
der Kölner Altstadt. Durch die Zerstörungen
des letzten Weltkrieges ist Köln verhältnismäßig
arm an historischen Baudenkmälern geworden. Zu
den wenigen noch vorhandenen zählt das heutige
"Stapelhäuschen" auf dem Fischmarkt
1-3, neben der bekannten Kirche Groß St.- Martin.
Es ist das einzige Baudenkmal am Rheinufer mit Hotel-
und Gaststättenbetrieb. Die erste Bebauung am
Fischmarkt zwischen Lintgasse und Mühlengasse
geht auf das Jahr 1100 zurück. Bei diesen Häusern
handelt es sich um Gebäude, die auf dem Klostergelände
der Benediktinerabtei Groß - St.- Martin errichtet
wurden. Erzbischof Bruno erreichte bereits 960 dort
eine Stiftskirche. Um 980 gründeten schottische
Mönche dort die Benediktiner-Abtei Groß
St. - Martin. Das Geländer der Abtei, die so
genannte Immunität, reichte ehedem bis zum Fischmarkt.
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Der um das Jahr 1100 aufblühende Handel hatte eine
ungeheuere Steigerung der Bodenwerte in den Rheinstädten,
insbesondere in Köln, zur Folge. Diese Situation
machte sich das Kloster Groß St. - Martin zunutze,
indem es einen Streifen seines Geländes Hinter
dem Chor der Kirche zur Bebauung in Erbleihe gab. Der
Streifen wurde in möglichst viele schmale Streifen
geteilt und an einzelne Handwerker- und Gewerbebetreibende
vergeben. Bei der Bebauung handelte es sich zunächst
um kleine Verkaufsstände, so genannte Gaddeme.
In der Folgezeit entwickelte sich jedoch hier, gefördert
durch das Stapelrecht, der gesamte Kölner Fischhandel,
der im wesentlichen von Holland nach hier betrieben
wurde.
Zitat
aus koeln-altstadt.de über den Fischmarkt
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