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Erst
aus der Presse hat der BUND von dem Konflikt Verkehrssicherungspflicht
versus Artenschutz (Fledermäuse) in der Siegmündung
erfahren; eine Unterrichtung oder gar Beteiligung
des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
blieb trotz der Tragweite der geplanten Fäll-
und Kappungsmaßnahmen aus. Entsprechend wuchs
unsere Sorge, dass die hier sehr schwer wiegenden
Aspekte des Artenschutzes in der gegebenen Gemengelage
und insbesondere angesichts des hohen Erholungsdruckes
aus Sicht des Artenschutzes nicht genügend gewichtet
werden. Die BUND- Kreisgruppe sieht sich daher veranlasst,
öffentlich für den Erhalt der betroffenen
Altpappeln einzutreten und in Schreiben an die betroffenen
Städte Troisdorf und Niederkassel sowie die uLB
verträglichere Problemlösungen zu Gunsten
der Fledermäuse einzufordern. "Wir schlagen
vor, über die Problemlösung noch einmal
grundsätzlicher nachzudenken, da der mit dem
Bonner Arbeitskreis für Fledermäuse (Baff)
gefundene, recht spontane Kompromiss letztendlich
den Konflikt nicht bewältigt, sondern allenfalls
kurzfristig und - trotz aller Zusatzkosten für
Hubsteiger etc. - zu Ungunsten der Fledermäuse
entspannt.", äußert sich Achim Baumgartner
aus dem BUND- Vorstand zur Sache. "Wir brauchen
eine grundsätzliche Lösung und nicht in
jedem Jahr eine erneute Diskussion, sobald die Standsicherheit
weiterer Bäume fraglich wird". Gegenüber
den drei Verwaltungen haben wir daher mit Schreiben
vom 24.1.05 vorgeschlagen... alle
Eingriffe im Gebiet zunächst zurück zu stellen
und kurzfristig gefährdete Wegeabschnitte durch
geeignete Maßnahmen (Überdeckung der Wegeanschlüsse,
Schilder oder Erdwälle u.ä.) zu sperren.
Zugleich sollte seitens der Städte und der uLB
bei der Bevölkerung offensiv um Verständnis
für die Vorsichtsmaßnahme geworben werden.
Der BUND und sicher auch der Baff sind dabei gerne
behilflich (Vorträge, Flugblätter u.ä.).
die Zusammenarbeit mit der Landesanstalt für
Ökologie als Fachbehörde zu suchen und in
diesem Kontext die Bedeutung der Fledermausquartiere
noch einmal wissenschaftlich aufzuarbeiten. Der Baff
sollte dabei schon aufgrund der genaueren Kenntnis
der Lokalität maßgeblich beteiligt werden.
Im Kontext der vorgenannten wissenschaftlichen Erfassung
im Naturschutzgebiet im Zweifelsfall auch zu Gunsten
des Artenschutzes das Wegenetz flexibel zu gestalten,
Wegeverbindungen also zu verändern, wenn nur
gewährleistet ist, dass das Wegenetz seine Durchlässigkeit
nach wie vor behält (Rundwege, Anschlüsse).
Das ist auch im Sinne der Erholungssuchenden, schließlich
gehören die Fledermäuse explizit zur Erlebnisqualität
der abendlichen Siegaue dazu. Die Quartiersituation
für die Fledermäuse langfristig zu sichern.
Da die Altpappeln auch ohne Fällung in den nächsten
zwanzig Jahren als Quartiere ausfallen werden, bedarf
es dringend entsprechender Erneuerungsmaßnahmen.
Hier bitten wir zu klären, und das wird mit der
Hilfe von LÖBF und Baff möglich sein, ob
die Pappel wegen ihrer hohen Stammdurchmesser allein
oder nahezu allein geeignet ist, als 'Überwinterungsart'
zu dienen. Da eine Erneuerung der standortfremden
Hybridpappelbestände in der Siegaue nicht sinnvoll
erscheint (negative Wirkungen z.B. für den Schillerfalter),
regen wir an, über eine Neubegründung von
Pappelbeständen mit der heimischen Schwarzpappel
(Populus nigra) nachzudenken.
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Hier wäre eine Kombination mit dem Artenschutzprogramm
für die Schwarzpappel denkbar. Nistkastenaktionen
sind keine annehmbare Dauerlösung, sie führen
zu Fehlprägungen und sind mitunter suboptimal (Erfrieren
der Tiere), zudem bedürfen sie einer kostenrelevanten
Pflege und Erneuerung. Überdies erfüllen sie
nicht die komplexen Aufgaben alter Baumstrukturen im
Gesamthaushalt des Ökosystems Wald. für den
Konflikt und dessen Bewältigung auch ein förmliches
Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher
Belange und der Naturschutzverbände in Gang zu
setzen, um möglichen Konflikten formaler Art somit
von Anfang an begegnen zu können. Als Umweltverband
sind wir der Meinung, dass in einem Flora- Fauna- Habitat-
Schutzgebiet, das in weiten Teilen als Naturschutzgebiet
ausgewiesen ist, der Schutz von europaweit geschützten
Tierarten einen hohen Stellenwert genießt, während
die Naherholungsansprüche der Bevölkerung,
die hier die Verkehrssicherungspflicht auslösen,
zumindest im konkreten Konfliktfall, variabel handhabbar
sind. Die Lenkung der Naherholungssuchenden ist ungleich
flexibler möglich als die Neugründung und
Verlagerung von geeigneten Paarungs- und Überwinterungsorten
der beiden Fledermausarten. Hier sollte also der Mensch
seine Beweglichkeit im Denken und Handeln unter Beweis
stellen können und sich die Lorbeeren, als Krönung
der Schöpfung durchzugehen, verdienen. Hintergrund:
Von den geplanten Fäll- und Schnittmaßnahmen
(gleich ob akut, im Laufe des Frühjahrs oder in
den nächsten Jahren) sind insbesondere die Rauhautfledermaus
und der Große Abendsegler betroffen. Die Rauhautfledermaus
hat, durch die Diplomarbeit "Die Bedeutung des
Bonner Raumes für Herbstwanderungen von Fledermäusen"
(2000) von Frau Christine Meyer-Cords nachgewiesen,
in der Siegaue und ganz speziell im Bereich der Diescholl
(einem Altarm der Sieg) einen bedeutenden Balz- und
Paarungsplatz. Für diese wandernde Fledermaus,
die sich aus ganz Europa kommend mit mehreren hundert
Exemplaren an diesem Ort an der Sieg zusammenfindet,
stellen die Altpappeln somit einen zentralen Knotenpunkt
in der Gesamtpopulation dar. Jeder Eingriff dort kann
den Bestand europaweit gefährden! Meschede und
Heller führen in ihrem Buch "Ökologie
und Schutz von Fledermäusen in Wäldern"
(2000, S. 120 ff.) für die Rauhautfledermaus bekannte
Paarungsgebiete an, ein auch nur annähernd so bedeutendes
wie das an der Siegmündung wird dort nicht gelistet.
Der Große Abendsegler wiederum, auch eine fernwandernde
Art wie die Rauhautfledermaus, überwintert in großer
Anzahl im betroffenen Gebiet. Aufgrund der Empfindlichkeit
der Arten (Zugtiere, hohe Ortstreue, konservatives Verhalten,
geringe bzw. langwierige Ersetzbarkeit der natürlichen
Strukturen) ist der Schutz der Fledermäuse und
über zahlreiche Gesetzte und EU- Abkommen bzw.
Richtlinien abgesichert. Besonders erwähnenswert
ist die Flora- Fauna- Habitat- Richtlinie der EU und
die Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten,
konkretisiert durch das Abkommen über europäische
Fledermäuse (Eurobats). Achim Baumgartner (Vorstandsmitglied
BUND Rhein-Sieg-Kreis)
Zitat aus bund-rsk.de zum Thema Natur- und Tierparadies
151 Sehenswuerdigkeiten im Rheinland weiter zur nächsten Sehenswürdigkeit
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