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Tierparadies
© Bild - Manni Wollner



© Orth-Haus

Tierparadies

Natur- und Tierparadies – die fast unberührte Siegniederung – in Sichtweite der Zivilisation. Artenschutz in der Siegmündung...

   

 

Erst aus der Presse hat der BUND von dem Konflikt Verkehrssicherungspflicht versus Artenschutz (Fledermäuse) in der Siegmündung erfahren; eine Unterrichtung oder gar Beteiligung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde blieb trotz der Tragweite der geplanten Fäll- und Kappungsmaßnahmen aus. Entsprechend wuchs unsere Sorge, dass die hier sehr schwer wiegenden Aspekte des Artenschutzes in der gegebenen Gemengelage und insbesondere angesichts des hohen Erholungsdruckes aus Sicht des Artenschutzes nicht genügend gewichtet werden. Die BUND- Kreisgruppe sieht sich daher veranlasst, öffentlich für den Erhalt der betroffenen Altpappeln einzutreten und in Schreiben an die betroffenen Städte Troisdorf und Niederkassel sowie die uLB verträglichere Problemlösungen zu Gunsten der Fledermäuse einzufordern. "Wir schlagen vor, über die Problemlösung noch einmal grundsätzlicher nachzudenken, da der mit dem Bonner Arbeitskreis für Fledermäuse (Baff) gefundene, recht spontane Kompromiss letztendlich den Konflikt nicht bewältigt, sondern allenfalls kurzfristig und - trotz aller Zusatzkosten für Hubsteiger etc. - zu Ungunsten der Fledermäuse entspannt.", äußert sich Achim Baumgartner aus dem BUND- Vorstand zur Sache. "Wir brauchen eine grundsätzliche Lösung und nicht in jedem Jahr eine erneute Diskussion, sobald die Standsicherheit weiterer Bäume fraglich wird". Gegenüber den drei Verwaltungen haben wir daher mit Schreiben vom 24.1.05 vorgeschlagen... alle Eingriffe im Gebiet zunächst zurück zu stellen und kurzfristig gefährdete Wegeabschnitte durch geeignete Maßnahmen (Überdeckung der Wegeanschlüsse, Schilder oder Erdwälle u.ä.) zu sperren. Zugleich sollte seitens der Städte und der uLB bei der Bevölkerung offensiv um Verständnis für die Vorsichtsmaßnahme geworben werden. Der BUND und sicher auch der Baff sind dabei gerne behilflich (Vorträge, Flugblätter u.ä.). die Zusammenarbeit mit der Landesanstalt für Ökologie als Fachbehörde zu suchen und in diesem Kontext die Bedeutung der Fledermausquartiere noch einmal wissenschaftlich aufzuarbeiten. Der Baff sollte dabei schon aufgrund der genaueren Kenntnis der Lokalität maßgeblich beteiligt werden. Im Kontext der vorgenannten wissenschaftlichen Erfassung im Naturschutzgebiet im Zweifelsfall auch zu Gunsten des Artenschutzes das Wegenetz flexibel zu gestalten, Wegeverbindungen also zu verändern, wenn nur gewährleistet ist, dass das Wegenetz seine Durchlässigkeit nach wie vor behält (Rundwege, Anschlüsse). Das ist auch im Sinne der Erholungssuchenden, schließlich gehören die Fledermäuse explizit zur Erlebnisqualität der abendlichen Siegaue dazu. Die Quartiersituation für die Fledermäuse langfristig zu sichern. Da die Altpappeln auch ohne Fällung in den nächsten zwanzig Jahren als Quartiere ausfallen werden, bedarf es dringend entsprechender Erneuerungsmaßnahmen. Hier bitten wir zu klären, und das wird mit der Hilfe von LÖBF und Baff möglich sein, ob die Pappel wegen ihrer hohen Stammdurchmesser allein oder nahezu allein geeignet ist, als 'Überwinterungsart' zu dienen. Da eine Erneuerung der standortfremden Hybridpappelbestände in der Siegaue nicht sinnvoll erscheint (negative Wirkungen z.B. für den Schillerfalter), regen wir an, über eine Neubegründung von Pappelbeständen mit der heimischen Schwarzpappel (Populus nigra) nachzudenken.

 

 

Hier wäre eine Kombination mit dem Artenschutzprogramm für die Schwarzpappel denkbar. Nistkastenaktionen sind keine annehmbare Dauerlösung, sie führen zu Fehlprägungen und sind mitunter suboptimal (Erfrieren der Tiere), zudem bedürfen sie einer kostenrelevanten Pflege und Erneuerung. Überdies erfüllen sie nicht die komplexen Aufgaben alter Baumstrukturen im Gesamthaushalt des Ökosystems Wald. für den Konflikt und dessen Bewältigung auch ein förmliches Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange und der Naturschutzverbände in Gang zu setzen, um möglichen Konflikten formaler Art somit von Anfang an begegnen zu können. Als Umweltverband sind wir der Meinung, dass in einem Flora- Fauna- Habitat- Schutzgebiet, das in weiten Teilen als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist, der Schutz von europaweit geschützten Tierarten einen hohen Stellenwert genießt, während die Naherholungsansprüche der Bevölkerung, die hier die Verkehrssicherungspflicht auslösen, zumindest im konkreten Konfliktfall, variabel handhabbar sind. Die Lenkung der Naherholungssuchenden ist ungleich flexibler möglich als die Neugründung und Verlagerung von geeigneten Paarungs- und Überwinterungsorten der beiden Fledermausarten. Hier sollte also der Mensch seine Beweglichkeit im Denken und Handeln unter Beweis stellen können und sich die Lorbeeren, als Krönung der Schöpfung durchzugehen, verdienen. Hintergrund: Von den geplanten Fäll- und Schnittmaßnahmen (gleich ob akut, im Laufe des Frühjahrs oder in den nächsten Jahren) sind insbesondere die Rauhautfledermaus und der Große Abendsegler betroffen. Die Rauhautfledermaus hat, durch die Diplomarbeit "Die Bedeutung des Bonner Raumes für Herbstwanderungen von Fledermäusen" (2000) von Frau Christine Meyer-Cords nachgewiesen, in der Siegaue und ganz speziell im Bereich der Diescholl (einem Altarm der Sieg) einen bedeutenden Balz- und Paarungsplatz. Für diese wandernde Fledermaus, die sich aus ganz Europa kommend mit mehreren hundert Exemplaren an diesem Ort an der Sieg zusammenfindet, stellen die Altpappeln somit einen zentralen Knotenpunkt in der Gesamtpopulation dar. Jeder Eingriff dort kann den Bestand europaweit gefährden! Meschede und Heller führen in ihrem Buch "Ökologie und Schutz von Fledermäusen in Wäldern" (2000, S. 120 ff.) für die Rauhautfledermaus bekannte Paarungsgebiete an, ein auch nur annähernd so bedeutendes wie das an der Siegmündung wird dort nicht gelistet. Der Große Abendsegler wiederum, auch eine fernwandernde Art wie die Rauhautfledermaus, überwintert in großer Anzahl im betroffenen Gebiet. Aufgrund der Empfindlichkeit der Arten (Zugtiere, hohe Ortstreue, konservatives Verhalten, geringe bzw. langwierige Ersetzbarkeit der natürlichen Strukturen) ist der Schutz der Fledermäuse und über zahlreiche Gesetzte und EU- Abkommen bzw. Richtlinien abgesichert. Besonders erwähnenswert ist die Flora- Fauna- Habitat- Richtlinie der EU und die Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten, konkretisiert durch das Abkommen über europäische Fledermäuse (Eurobats). Achim Baumgartner (Vorstandsmitglied BUND Rhein-Sieg-Kreis)
Zitat aus bund-rsk.de zum Thema Natur- und Tierparadies

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